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Qualitätsüberprüfung
Das Krankenversicherungsgesetz schreibt allen Anbietern von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung vor, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich zu überprüfen. Die Grundlagen zur Qualitätssicherung und- förderung der freiberuflich tätigen Pflegefachpersonen sind im geltenden Rahmenvertrag Qualitätssicherung zwischen dem SBK und Santésuisse festgehalten.
Seit 2014 wird das Qualitätsprogramm von Curacasa (Fachverband freiberufliche Pflege) durchgeführt. Informationen erhalten Sie direkt bei Curacasa.
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